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   BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97   

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https://dejure.org/1998,3883
BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97 (https://dejure.org/1998,3883)
BayObLG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 1Z BR 89/97 (https://dejure.org/1998,3883)
BayObLG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 1Z BR 89/97 (https://dejure.org/1998,3883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des gesetzlichen Erbrechts durch das Nachlassgericht; Prüfungsumfang eines Beschwerdegerichts hinsichtlich der Frage des Zustandekommens einer Eheschließung; Grundsatz der Amtsermittlung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; PStG § 47, § 60 Abs. 1, § 66
    Amtsermittlung und Darlegungslast bei der Ermittlung der Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1242
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97
    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlaß geben (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. Rn. 85 f., Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 12 FGG ).
  • BayObLG, 23.02.1989 - BReg. 3 Z 136/88

    Der Begriff "Treuhand" als Bestandteil der Firma einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97
    Der Amtsermittlungsgrundsatz enthebt die Beteiligten insbesondere im Antragverfahren nicht der Pflicht, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (Beibringungsgrundsatz; BayObLGZ 1989, 44/48; Keidel/Amelung § 12 Rn. 89).
  • BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80

    Antrag auf Einziehung des Erbscheins und Erteilung eines neuen Erbscheins;

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97
    Auch die Entscheidung des Amtsgerichts im Verfahren nach § 47 PStG , wonach der Eintrag im Sterbebuch des Erblassers durch Beischreibung eines Randvermerks dahingehend zu berichtigen sei, daß der Erblasser mit der Beteiligten zu 1 verheiratet war, entfaltet keine weitergehende Bindung (vgl. zur Prüfungspflicht des Nachlaßgerichts BayObLGZ 1981, 38/42).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Die Ermittlungen können abgeschlossen werden, wenn der Sachverhalt so vollständig aufgeklärt ist, dass von weiteren Ermittlungen kein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis mehr zu erwarten ist (vgl. BayObLGZ 1956, 377/384; FamRZ 1998, 1242/1243; Keidel/Kayser § 12 Rn. 86).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht besteht vielmehr nur, soweit das Vorbringen der Beteiligten und der Sachverhalt dazu Anlass gibt (BayObLGZ 1980, 95/99 f.; FamRZ 1998, 1242/1243).
  • BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04

    Testierwille bei eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung -

    Eine Aufklärungspflicht des Tatsachengerichts besteht nämlich nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1242/1243).
  • BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04

    Ermittlung des Testierwillens - Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich

    Der vom Landgericht festgestellte Sachverhalt hätte insoweit zu weiteren Ermittlungen Anlass gegeben (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1242/1243).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

    Die Aufklärungspflicht besteht allerdings nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1242/1243).
  • BayObLG, 21.11.2001 - 1Z BR 47/01

    Amtsermittlung und Hinweispflicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

    Dieser Amtsermittlungsgrundsatz enthebt die Beteiligten, insbesondere wenn sie die Einziehung eines Erbscheins begehren, nicht der Pflicht, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (Beibringungsgrundsatz; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1242/1243).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

    Allerdings ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen nur erforderlich, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Anlaß besteht, an der Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu zweifeln (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1242/1243).
  • BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03

    Formerfordernisse bezüglich eines im Ausland errichteten Testaments -

    Die Aufklärungspflicht besteht allerdings nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029; 1998, 1242/1243).
  • BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00

    Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers

    Weiterer Aufklärungsbedarf (vgl. zum Umfang BayObLG FamRZ 1998, 1242/1243) hat nicht bestanden.
  • BayObLG, 31.05.2001 - 1Z BR 3/01

    Verlöbnis ohne Eheversprechen

    Die Aufklärungspflicht des Gerichts besteht allerdings nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren, Ermittlungen Anlass geben (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1242/1243 m. w. N.).
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